Konformitätserklärungen
EU-Konformitätserklärungen gehören zu jedem Produkt, dass über eine CE-Kennzeichnung verfügt. Mit diesem bekannten Kennzeichen erklärt der Hersteller, dass das CE-gekennzeichnete Produkt den aktuell geltenden gesetzlichen Forderungen der europäischen Union entspricht und damit für die jeweiligen Anwendungsfälle (z. B. Einsatz im explosionsgefährdeten Bereich oder Einsatz als Gasgerät) geeignet ist.
Der Hersteller erklärt mit der EU-Konformitätserklärung seine Verantwortung für das Produkt und führt die für das Produkt geltenden Rechtsakte an. Hier eine Auswahl der für GOK-Produkte geltenden Rechtsakte:
- ATEX: Explosionsschutz-Richtlinie 2014/34/EU
- DGR / PED: Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU
- EMV / EMC: Elektromagnetische Verträglichkeits-Richtlinie 2014/30/EU
- GGV / GAR: Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426
- MR / MD: Maschinen-Richtlinie (EU) 2023/1230
- NSR / LVD: Niederspannung-Richtlinie 2014/35/EU
- RED: Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt 2014/53/EU
- RoHS: Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe 2011/65/EU
Darüber hinaus werden in der EU-Konformitätserklärung die angewandten technischen Regeln und ggf. deren Nachweis, z. B. durch eine Baumusterprüfung eines akkreditierten Prüflabors, angeführt.
Für GOK-Produkte liegen in den folgenden Bereichen EU-Konformitätserklärungen vor: