Vordruckregler Typ DE 50/30 S
zur sicheren und normgerechten Integration von 30 mbar Gasgeräten in 50 mbar Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten
- inklusive 1 m Kunststoff-Entlüftungsleitung
- einfache Montage in die jeweilige Geräteleitung
- integrierte Bypassbohrung sorgt für eine Gasdichtheitsprüfung bis zum Gasgerät
- ideal bei Nachrüstung der Flüssiggasanlage oder Austausch von defekten Gasgeräten
- EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV
- Maximal zulässiger Druck: PS 1 bar
- Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung wird vorgeschrieben, dass Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar ist gemäß der G 607 bei einem Austausch, ein Regler nach EN 16129, Anhang D (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 10) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.
- Im DVGW-Arbeitsblatt G 608 "Kleine Wasserfahrzeuge - Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage" ist vorgeschrieben, dass Druckregler und Schlauchleitungen spätestens 6 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 608 bei einem Austausch, ein Druckregler nach EN 16129 Anhang M (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 14) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Booten mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar existiert nicht. In Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.
Filter
Anschluss A
Anschluss B
Ausgangsdruck
Leistung
Ein-/Abgang
Verpackung
Bestellnummer