Konformitätserklärungen
Die EU-Konformitätserklärung besagt, dass die Erfüllung der wesentlichen Sicherheits- und/oder Grundanforderungen der betreffenden EU-Richtlinie/Verordnung - z. B. mittels einer EU-Baumusterprüfbescheinigung - nachgewiesen wurde. Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produktes mit diesen Anforderungen.
Das Produkt darf mit dem CE-Kennzeichen versehen werden. Hinter der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der notifizierten Stelle, falls diese Stelle in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war.
Die Nummer der EU-Konformitätserklärung gibt mit den Buchstaben an, welche EU-Richtlinie/Verordnung für das Produkt Anwendung findet.
- ATEX: Explosionsschutz-Richtlinie 2014/34/EU
- DGR / PED: Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU
- EMV / EMC: Elektromagnetische Verträglichkeits-Richtlinie 2014/30/EU
- GGV / GAR: Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426
- MR / MD: Maschinen-Richtlinie 2006/42/EU
- NSR / LVD: Niederspannung-Richtlinie 2014/35/EU
- RED: Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt 2014/53/EU
- RoHS: Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe 2011/65/EU
Andere Konformitätserklärungen besagen, dass die Erfüllung spezifischer Anforderungen
technischer Normen und Regeln an das Produkt für deren Verwendung nachgewiesen wurde.
Für GOK-Produkte liegen in den folgenden Bereichen Konformitätserklärungen vor: