Marine Line
Flüssiggasanlagen auf Booten sind in der EN ISO 10239 genormt. Darin sind die zum Teil extremen Belastungen wie Korrosion, niedrige oder hohe Temperaturen und starke Bewegungen des Bootes berücksichtigt.
Wir haben diese Forderungen in unserer Produktauswahl für den Marinebereich umgesetzt. Vor allem der Korrosionsschutz spielt eine entscheidende Rolle.
Als Materialien haben wir deshalb nichtrostende Stähle oder Messing verwendet. Andere Metalle schützt ein besonders hochwertiges Lackierverfahren.
Hinweis zum Einsatz von Niederdruckreglern im Bereich Marine
Wir haben diese Forderungen in unserer Produktauswahl für den Marinebereich umgesetzt. Vor allem der Korrosionsschutz spielt eine entscheidende Rolle.
Als Materialien haben wir deshalb nichtrostende Stähle oder Messing verwendet. Andere Metalle schützt ein besonders hochwertiges Lackierverfahren.
Hinweis zum Einsatz von Niederdruckreglern im Bereich Marine
- Im DVGW-Arbeitsblatt G 608 „Kleine Wasserfahrzeuge – Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage“ ist vorgeschrieben, dass Druckregler und Schlauchleitungen spätestens sechs Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln sind.
- Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß G 608 bei einem Austausch ein Druckregler nach EN 16129 Anhang M (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 14) zu verwenden.
- Für Flüssiggasanlagen in Booten mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar existiert nicht.
- Für Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.