Niederdruckregler
zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes
Artikelbeschreibung
zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes
Alle öffnen Alle schließen Vorteile und Ausstattung Konformität Technische Daten Hinweis Produkthinweis
- korrosionsbeständig nach EN 16129, Anhang M
- EU-Baumusterprüfbescheinigung DGR (EN 16129, Anhang D + M)
- EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV (EN 16129, Anhang D + M)
- UKCA-Baumusterprüfbescheinigung GGV (EN 16129, Anhang D + M)
- Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar
- Die Auswahl der Leistungsstufe muss nach Addition aller Geräte-Nenndurchflüsse erfolgen.
- In Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.
Im DVGW-Arbeitsblatt G 608 "Kleine Wasserfahrzeuge - Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage" ist vorgeschrieben, dass Druckregler und Schlauchleitungen spätestens 6 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 608 bei einem Austausch, ein Druckregler nach EN 16129 Anhang M (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 14) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Booten mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar existiert nicht. In Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.