Niederdruckregler Typ FL90-4 Marine
zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes
Artikelbeschreibung
zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes
Alle öffnen Alle schließen Vorteile und Ausstattung Konformität Technische Daten Hinweis Produkthinweis
- mit Überdruck-Sicherheitsabsperreinrichtung OPSO (SAV)
- mit Sicherheitsabblaseventil PRV
- mit Prüfanschluss
- mit Insektenschutzvorrichtung
- höhenverstellbare Abstützvorrichtung
- korrosionsbeständig nach EN 16129, Anhang M
- geeignet für den Einsatz auf gewerblich genutzten Binnenschiffen
- Kombinationsanschluss zum wahlweisen Anschluss an 5, 11 bzw. 33 kg Gasflaschen
- EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV
- Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar
- Die Verdampfungskapazität von Gasflaschen ist zu beachten.
Im DVGW-Arbeitsblatt G 608 "Kleine Wasserfahrzeuge - Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage" ist vorgeschrieben, dass Druckregler und Schlauchleitungen spätestens 6 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 608 bei einem Austausch, ein Druckregler nach EN 16129 Anhang M (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 14) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Booten mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar existiert nicht. In Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.