Baumusterprüfbescheinigungen
EU-Baumusterprüfbescheinigungen bestätigen die Konformität eines Produktes mit den Grundanforderungen der betreffenden EU-Richtlinie/Verordnung mit deren technischen Normen durch eine benannte Stelle, z. B. ein notifiziertes Prüflabor.
Andere Baumusterprüfbescheinigungen bestätigen die Konformität eines Produktes mit den grundlegenden Anforderungen technischer Normen und Regeln durch ein Prüflabor.
Für folgende GOK-Produkte liegen Baumusterprüfbescheinigungen vor:
Fernauslösung OPSO (SAV) - Ausgabe 2016
EPS 16 ATEX 1 075 X nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Grenzwertgeber Typ GWS - Ausgabe 2016
EPS 15 ATEX 1 032 X Revision 0 nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Leckanzeigegerät Baureihe LAG 2000 mit Typen LAG 2000 A und 16 SC.R - Ausgabe 2017
- Anzeigegerät mit EPS 16 ATEX 1 171 nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
- Leckanzeigeflüssigkeitsbehälter mit Gebereinrichtung mit EPS 16 ATEX 1 172 U nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU