Das
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist das Grundlagenwerk
für alle Hersteller und Händler von Elektro- und Elektronikprodukten.
Das reicht von der Registrierung bis hin zu Werbung und Kennzeichnung.
Dabei geht es vor allem darum, die Menge, die an Elektro- und
Elektronikgeräten in den Verkehr gebracht wird, zu erfassen und
letztendlich für eine ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung zu
sorgen.
Durch eine Änderung des §18 Abs. 2 ElektroG sind wir
verpflichtet, Informationen zum Stand der Erfüllung der quantitativen
Zielvorgaben durch die Hersteller zu veröffentlichen.