Informationen zur allgemeinen Produktsicherheit
Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation, kurz GPSR) regelt die Produktsicherheit von Verbraucherprodukten und erfasst zusätzlich solche Produkte, die keiner Harmonisierungsrechtsvorschrift zur CE-Kennzeichnung unterliegen. Schon vor Inkrafttreten hat die EU-Verordnung viele Akteure in den Lieferketten beschäftigt und wir wollen vorneweg unbedingt Folgendes klarmachen:
"Produktsicherheit ist für GOK Hauptbestandteil der Firmenphilosophie.
Seit der Gründung 1968 gilt das klare Ziel: maximal sichere Produkte für den Einsatz von Flüssiggas und Heizöl entwickeln, produzieren und vertreiben.
Darauf können Sie sich verlassen."
Darum erfüllt GOK schon jetzt die Vorgaben der GPSR
Vereinfacht ausgedrückt will die GPSR unter anderem die Lücke von Produkten schließen, die nicht unter Europäische oder Nationale Verordnungen, Richtlinien, Normen oder andere technische Regeln fallen.
GOK setzt in seiner Rolle als Hersteller und Händler die grundlegenden Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 bereits um, da wir überwiegend Produkte herstellen, deren Anforderungen durch obige Vorschriften festgelegt sind. Erkennbar sind diese Produkte zum Beispiel durch eine CE-, DIN DVGW-, DVGW- oder Ü-Kennzeichnung.
Kennzeichnung und Nachweise
GOK-Produkte sind nach den geltenden gesetzlichen Forderungen oder technischen Regeln gekennzeichnet - normalerweise direkt auf dem Produkt. Falls dies aus Platzgründen nicht möglich ist, befindet sich die Kennzeichnung in der Montage- und Bedienungsanleitung oder auf der Verpackung, die Teil des Produktes sind.
Wer sich weiter informieren möchte, kann dies beispielsweise durch unsere jeweiligen Konformitäts-, Leistungs- oder Herstellererklärungen tun. Darin sind auch die konkreten Grundlagen für den Nachweis beschrieben. Soweit gefordert, liegen diese auch den Produkten bei.
>> Mehr Informationen finden Sie in unserem Download Center >>
Kontakt
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