PPWR – Informationen zur neuen EU-Verpackungsverordnung
Verpackungen sicher, transparent und zukunftsfähig gestalten
Die europäische Verpackungsverordnung PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation –
ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026
unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Einzelne Anforderungen werden
zu späteren, in der Verordnung festgelegten Zeitpunkten wirksam.
Die PPWR schafft einheitliche Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie soll
Verpackungen ressourcenschonender, besser recyclingfähig und entlang ihres Lebenszyklus
transparenter gestalten.
GOK bereitet die relevanten Verpackungslösungen frühzeitig auf die neuen Anforderungen vor.
Dazu gehören Kunststoffbeutel, Shop-Verpackungen aus PET, Produktkartons sowie Kartonagen und
Um-, Versand- und Transportverpackungen.
Verpackungen müssen auch künftig das leisten, was für unsere Produkte entscheidend ist:
Schutz und Sicherheit bieten, notwendige Produktinformationen enthalten und eine geeignete
Lagerung sowie einen sicheren Transport ermöglichen.
Was bedeutet PPWR?
Die PPWR ist die neue europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie
ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und führt unmittelbar geltende Anforderungen
für Verpackungen und Verpackungsabfälle ein.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem:
Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Vermeidung und Reduzierung unnötiger Verpackungen
Anforderungen an bestimmte Stoffe in Verpackungen
Kennzeichnung und Verbraucherinformation
Dokumentations- und Nachweispflichten für betroffene Wirtschaftsakteure
einheitlichere Vorgaben innerhalb der Europäischen Union
Damit betrifft die PPWR nicht nur Verpackungshersteller, sondern – abhängig von ihrer Rolle –
auch Hersteller, Importeure, Händler und weitere Wirtschaftsakteure, die verpackte Produkte
oder Verpackungen auf dem Markt der Europäischen Union bereitstellen.
Verpackungen bei GOK
GOK setzt Verpackungen ein, die auf das jeweilige Produkt, dessen Anwendung und den
vorgesehenen Lieferweg abgestimmt sind. Sie müssen unsere Produkte zuverlässig schützen,
relevante Produktinformationen bereitstellen und die Anforderungen an Lagerung, Transport
und Handhabung erfüllen.
Je nach Produkt und Einsatzbereich kommen unterschiedliche Verpackungslösungen zum Einsatz:
Kunststoffbeutel als Produkt-, Schutz- oder Einzelverpackung
Shop-Verpackungen aus PET für Präsentation und Bereitstellung von Produkten im Handel
Produktkartons zur Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung und Bereitstellung einzelner Produkte
Kartonagen sowie Um-, Versand- und Transportverpackungen zur Bündelung, Lagerung und Lieferung
Shop-Verpackungen aus PET bestehen in der Regel aus einer transparenten PET-Verpackung und
einem Papiereinleger. Beide Bestandteile werden bei der Bewertung und Dokumentation der
Verpackungslösung entsprechend berücksichtigt.
Produktkartons werden als eigene Verpackungslösung dokumentiert. Kartonagen sowie Um-,
Versand- und Transportverpackungen können – soweit Material, Aufbau und Nachweise dies
zulassen – in einem gemeinsamen Dokument zusammengefasst werden.
Gemeinsam mit Kunden, Lieferanten und Partnern achten wir darauf, dass die jeweilige
Verpackungslösung zum Produkt, zur Lieferkette und zu den regulatorischen Anforderungen passt.
Was ändert sich ab August 2026?
Seit dem 12. August 2026 ist die PPWR grundsätzlich anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt gelten
insbesondere die bereits unmittelbar anwendbaren Anforderungen und Pflichten für die jeweils
betroffenen Wirtschaftsakteure.
Zahlreiche Einzelanforderungen werden jedoch stufenweise wirksam. Dazu gehören unter anderem
die harmonisierte Materialkennzeichnung, die Bewertung der Recyclingfähigkeit nach einheitlichen
Kriterien, Mindestrezyklatanteile und bestimmte Wiederverwendungsquoten. Die konkreten Fristen
richten sich nach der jeweiligen Vorschrift und teilweise nach noch zu erlassenden Rechtsakten.
Für GOK bedeutet das: Wir prüfen die eingesetzten Verpackungslösungen entsprechend ihrer
Funktion, Materialien und Bestandteile. Über aktuelle Entwicklungen und die Umsetzung bei GOK
informieren wir auf dieser Seite. Für weiterführende Fragen stehen unsere Ansprechpartner zur Verfügung.
Ihre Vorteile
Transparente Informationen
Relevante Informationen zu den bei GOK eingesetzten Verpackungslösungen werden übersichtlich
und verständlich aufbereitet.
Nachvollziehbare Verpackungsbestandteile
Bei mehrteiligen Verpackungslösungen, beispielsweise Shop-Verpackungen aus PET mit
Papiereinleger, werden die relevanten Bestandteile berücksichtigt.
Unterstützung in der Lieferkette
Verständlich aufbereitete Informationen unterstützen Kunden, Handelspartner und weitere Beteiligte
dabei, die Auswirkungen der PPWR auf Verpackungen und Lieferketten besser einzuordnen.
GOK-Service
Bei Fragen zur PPWR, zu Verpackungen oder zu konkreten Produkten unterstützt Sie unser Team.
Häufige Fragen zur PPWR
Ab wann gilt die PPWR?
Die PPWR gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026 unmittelbar in der Europäischen Union.
Für zahlreiche Einzelanforderungen gelten jedoch spätere Anwendungstermine oder
Übergangsfristen.
Müssen Verpackungen ab dem 12. August 2026 bereits die neue EU-Kennzeichnung tragen?
Nein, nicht pauschal. Die harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung nach
Artikel 12 wird erst nach Erlass der erforderlichen Durchführungsrechtsakte und nach Ablauf
der vorgesehenen Übergangsfrist verpflichtend. Unabhängig davon können weiterhin nationale
oder produktspezifische Kennzeichnungspflichten gelten.
Betrifft die PPWR auch Produktverpackungen von GOK?
Ja. Die PPWR gilt grundsätzlich für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, unabhängig
von Material oder Herkunft. Damit können auch Kunststoffbeutel, PET-Shop-Verpackungen,
Produktkartons sowie Kartonagen und Transportverpackungen betroffen sein.
Wie werden Shop-Verpackungen aus PET berücksichtigt?
Die bei GOK eingesetzten Shop-Verpackungen aus PET bestehen in der Regel aus einer
transparenten PET-Verpackung und einem Papiereinleger. Beide Bestandteile werden bei der
Bewertung und Dokumentation berücksichtigt.
Werden Produktkartons separat berücksichtigt?
Ja. Produktkartons werden als eigene Verpackungslösung betrachtet und entsprechend ihrer
Materialien, Bestandteile und Funktion bewertet.
Wie werden Kartonagen sowie Um-, Versand- und Transportverpackungen berücksichtigt?
Diese Verpackungen werden entsprechend ihrem Material, Aufbau und Verwendungszweck betrachtet.
Bei mehrteiligen oder unterschiedlichen Verpackungslösungen werden die jeweiligen Bestandteile
und Funktionen angemessen berücksichtigt.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zur PPWR, zu Verpackungen oder zu konkreten Produkten wenden Sie sich bitte an die nachfolgende auskunftgebene Stelle, Ihren bekannten GOK-Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Bei Fragen zur europäischen Verpackungsverordnung PPWR, zu den bei GOK eingesetzten
Verpackungen oder zur Umsetzung der PPWR bei GOK wenden Sie sich bitte an unsere
zuständige interne Ansprechstelle.
GOK Regler- und Armaturen-Gesellschaft mbH & Co. KG
Obernbreiter Straße 2–18
97340 Marktbreit / Germany