Kleinflaschenanlagen nach F1-t
Einflaschenanlagen im Gebäude zum Betrieb mit Kleinflaschen im privaten bzw. gewerblichen Bereich.
Anwendungsbeispiel:
Anwendungsbeispiel:
Die Gasflasche steht im Gebäude, daher ist ein Niederdruckregler mit Überdruck-Sicherheitseinrichtung S2SR (ÜDS) mit Sichtanzeige, thermischer Absperreinrichtung „T“ (TAE) und Kontrollmanometer eingesetzt. Das fordern die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF).